Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Alle, die das Mitgliedsbekenntnis unterschreiben können und der Gemeinde durch regelmäßige Anwesenheit bekannt sind.

Mitgliedsbekenntnis

Jesus Christus, der Sohn Gottes, ist mein Erlöser und Herr:

  • Er ist für mich am Kreuz gestorben.

  • Er hat mir meine Schuld vergeben.

  • Er ist auferstanden.

  • Er hat mir durch den Heiligen Geist ewiges Leben geschenkt.

  • Er hat mich in seine Gemeinde gestellt und er wird wiederkommen.

Weil mein Leben Jesus Christus gehört, will ich nach seinem Willen fragen, auf sein Wort hören, beten und mein tägliches Leben mit ihm gestalten. Ich will am Leben und Dienst der Gemeinde teilnehmen:

  • Ich will den anderen wertschätzen,

  • ihn mit seinen Stärken und Schwächen annehmen

  • und in der Christusnachfolge ermutigen.

Ich will Jesus Christus dienen:

  • Ich will nach meinen Möglichkeiten in der Gemeinde mitarbeiten,

  • meine Gaben und Fähigkeiten entwickeln und einbringen,

  • die Arbeit der Gemeinde finanziell mittragen.

Mit meinem Leben will ich Jesus Christus in der Welt bezeugen. Aus eigener Kraft kann ich das nicht. Ich vertraue auf Jesus Christus und auf die Führung durch den Heiligen Geist. In allem soll Jesus Christus geehrt werden.
(In diesem Bekenntnis sind einige prägnante Aspekte zur Christusnachfolge und zum Leben in der Gemeinde zusammengefasst. Dies Bekenntnis ist übrigens in allen Gemeinden des Hessischen Gemeinschaftsverbandes (HeGeV) gleich.)

Was muß ich tun, wenn ich Mitglied werden will?

Der erste Schritt wäre der, dass Du Deinen Wunsch jemandem aus dem Vorstand nennst. Der Vorstand wird sich mit Dir in einem persönlichen Gespräch über die Motivation zu diesem Schritt und das Mitgliedsbekenntnis unterhalten. Dabei werden auch Fragen des Glaubens- und Gemeindeverständnisses erörtert.

Dann wird Deine Bitte in der nächsten Vorstandssitzung angesprochen. In der Regel besteht über solch eine Bitte immer große Freude. Der Vorstand informiert danach die Mitglieder in der Mitgliederversammlung. In einem der nächsten Gottesdienste wirst Du als Mitglied aufgenommen.

Uns ist die Mitgliedsaufnahme im Gottesdienst wichtig, damit diese Form der Verbindlichkeit immer wieder ins Bewusstsein der Gottesdienstbesucher gerufen wird.

Wie ist die Mitgliedschaft finanziell geregelt?

Viele Mitglieder geben den Zehnten ihres Einkommens oder einen Teil davon für die Gemeinde. Die meisten Mitglieder haben einen Dauerauftrag eingerichtet. Das hilft der Gemeinde, ihren Ausgaben regelmäßig nachzukommen. Die Gemeinde finanziert sich durch Spenden. In der Gemeinde liegt zur Information ein Flyer zum Thema "Finanzen" aus. 

Was hat die EC-Mitgliedschaft mit der L4-Mitgliedschaft zu tun?

Unsere Kinder- und Jugendarbeit ist der EC-Landesverbandsarbeit und dem Deutschen EC-Verband angeschlossen. Jugendliche ab 14 Jahren können EC- Mitglieder werden. Diese Mitgliedschaft stellt die jugendgemäße Mitgliedschaft in der Gemeinde dar. Sie werden im Alter von 16 Jahren gleichzeitig Gemeindemitglieder.